| Wiederaufbauhilfe

Antragsformulare online: Wiederaufbauhilfe für Krankenhäuser, Vereine, Stiftungen und Religionsgemeinschaften im Ahrtal

Rund 65.000 Menschen waren im Ahrtal unmittelbar von der Flutkatastrophe betroffen. Zugleich wurden viele Einrichtungen zerstört oder nachhaltig beschädigt. Mit der Wiederaufbauhilfe sollen Kommunen, Einrichtungen, Betriebe und Privatpersonen dabei unterstützt werden, ein normales Leben im Ahrtal aufzubauen und dabei einen besonderen Fokus auf den Hochwasserschutz zu legen. Geltend gemacht werden können nicht nur Wiederaufbaukosten, sondern auch Erlösausfälle. Dazu wird Rheinland-Pfalz 15 Milliarden Euro aus dem nationalen Aufbaufonds 2021 für den Wiederaufbau erhalten.

„Rheinland-Pfalz wurde von der Flutkatastrophe schwer getroffen. Es muss nun darum gehen, nach vorne zu schauen. Die Betroffenen in der Region haben bereits gehandelt und durch viele helfende Hände den Wiederaufbau begonnen. Die ‚Verwaltungsvorschrift Wiederaufbau‘ schafft nun die Grundlage, sämtliche Bereiche des Lebensalltags wiederherzustellen. So auch Krankenhäuser oder die Gebäude von Stiftungen und Religionsgemeinschaften. Es gilt: Die Antragstellung ist unbürokratisch möglich“, so der für Gesundheit und Religionsgemeinschaften zuständige Minister, Clemens Hoch.

Die Antragstellung sieht für bestimmte Infrastrukturen wie etwa Krankenhäuser, ein fachgesondertes Verfahren mit Antragsstellung beim Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit (MWG) vor.

  • Antragsberechtigt sind, soweit sie dem europäischen Beihilferecht unterliegen, zugelassene Krankenhäuser nach § 108 SGB V sowie Rehabilitationseinrichtungen und -dienste.
  • Die Antragstellung ist ab sofort bei Referat 15203 des MWG möglich.
  • Der entsprechende Antrag und Informationen zu Ansprechpartnern sind auf der Homepage des MWG unter dem untenstehenden Link verfügbar.
  • Es ist eine Informationsveranstaltung zu den Fördermodalitäten in Zusammenarbeit mit der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz in Vorbereitung, zu der gesondert eingeladen wird.

Die Antragstellung für die Religionsgemeinschaften, Vereine und Stiftungen erfolgt über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

Alle Informationen zu den Wiederaufbauhilfen finden Sie unter: https://wiederaufbau.rlp.de/de/startseite/

Als für Kirchen, Religions- und Weltanschauungen zuständiges Ministerium haben wir die wichtigen Websites zur Antragstellung für die Vereine, Stiftungen und Religionsgemeinschaften zudem ebenfalls auf der Website des MWG verlinkt: https://mwg.rlp.de/de/themen/kirchen-religions-und-weltanschauungsgemeinschaften/

Die Anträge für die Krankenhäuser finden Sie unter: https://mwg.rlp.de/de/themen/gesundheit/krankenhauswesen/finanzierung-entgelte/

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