„Rheinland-Pfalz wurde von der Flutkatastrophe schwer getroffen. Es muss nun darum gehen, nach vorne zu schauen. Die Betroffenen in der Region haben bereits gehandelt und durch viele helfende Hände den Wiederaufbau begonnen. Die ‚Verwaltungsvorschrift Wiederaufbau‘ schafft nun die Grundlage, sämtliche Bereiche des Lebensalltags wiederherzustellen. So auch Krankenhäuser oder die Gebäude von Stiftungen und Religionsgemeinschaften. Es gilt: Die Antragstellung ist unbürokratisch möglich“, so der für Gesundheit und Religionsgemeinschaften zuständige Minister, Clemens Hoch.
Die Antragstellung sieht für bestimmte Infrastrukturen wie etwa Krankenhäuser, ein fachgesondertes Verfahren mit Antragsstellung beim Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit (MWG) vor.
- Antragsberechtigt sind, soweit sie dem europäischen Beihilferecht unterliegen, zugelassene Krankenhäuser nach § 108 SGB V sowie Rehabilitationseinrichtungen und -dienste.
- Die Antragstellung ist ab sofort bei Referat 15203 des MWG möglich.
- Der entsprechende Antrag und Informationen zu Ansprechpartnern sind auf der Homepage des MWG unter dem untenstehenden Link verfügbar.
- Es ist eine Informationsveranstaltung zu den Fördermodalitäten in Zusammenarbeit mit der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz in Vorbereitung, zu der gesondert eingeladen wird.
Die Antragstellung für die Religionsgemeinschaften, Vereine und Stiftungen erfolgt über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
- Die Antragstellung für Private, Vereine, Stiftungen, Religionsgemeinschaften in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts sowie andere Einrichtungen befindet sich in einem gemeinsamen Antragsformular: https://isb.rlp.de/unwetterhilfen
- Zudem wurde eine FAQ-Liste zur Antragstellung für Private, Vereine, Stiftungen, Religionsgemeinschaften in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts sowie andere Einrichtungen erstellt, die fortlaufend aktualisiert wird: https://wiederaufbau.rlp.de/de/haeufig-gestellte-fragen-und-antworten/von-privatpersonen/
Alle Informationen zu den Wiederaufbauhilfen finden Sie unter: https://wiederaufbau.rlp.de/de/startseite/
Als für Kirchen, Religions- und Weltanschauungen zuständiges Ministerium haben wir die wichtigen Websites zur Antragstellung für die Vereine, Stiftungen und Religionsgemeinschaften zudem ebenfalls auf der Website des MWG verlinkt: https://mwg.rlp.de/de/themen/kirchen-religions-und-weltanschauungsgemeinschaften/
Die Anträge für die Krankenhäuser finden Sie unter: https://mwg.rlp.de/de/themen/gesundheit/krankenhauswesen/finanzierung-entgelte/