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Bundesrat beschließt Optimierung der Energiehilfen für die Krankenhäuser

Ende vergangenen Jahres hat der Bund den Krankenhäusern umfangreiche finanzielle Unterstützung zur Verfügung gestellt, um die durch den Angriff Russlands auf die Ukraine verursachten Energiekostensteigerungen und damit verbundene Kostensteigerungen abzufedern. Neben den Preisbremsen wurden bis zu sechs Milliarden Euro als ergänzendes Hilfsprogramm dafür vorgesehen, energiebedingte Mehrkosten auszugleichen: 1,5 Milliarden Euro als pauschale Erstattung von mittelbaren Energiemehrkosten – also zum Beispiel für Kostensteigerungen beim Einkauf von Waren, die Krankenhäuser benötigen, und die durch Energiemehrkosten verteuert wurden – und bis zu 4,5 Milliarden Euro zum Ausgleich von unmittelbaren Energiemehrkosten für Erdgas, Fernwärme und Strom. Heute hat der Bundesrat in seiner Sitzung das Gesetz zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz sowie zur Änderung des Strompreisbremsengesetzes abschließend beraten.

„Mit der Entscheidung heute und der damit erreichten Optimierung der Energiehilfen wird eine weitere Grundlage für die wirtschaftliche Stabilisierung der Krankenhäuser geschaffen, die aufgrund von Energiemehrkosten in finanzielle Schieflage geraten sind“, sagten Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Gesundheitsminister Clemens Hoch am Rande der Sitzung der Länderkammer. Im Rahmen der ersten pauschalen Ausgleichszahlung habe Rheinland-Pfalz rund 75 Millionen Euro Energiehilfen aus dem Fonds erhalten und an die Krankenhäuser ausgezahlt. Im Rahmen der nunmehr beschlossenen zweiten pauschalen Ausgleichszahlung rechnet Rheinland-Pfalz mit einem Volumen in Höhe von etwa 125 Millionen Euro. Hoch begrüßte, dass sich nun eine weitere schnelle Unterstützung zur finanziellen Absicherung von Kliniken angesichts sprunghafter Preissteigerungen auf dem Weg befinde. Die Einführung einer zweiten pauschalen krankenhausindividuellen Ausgleichszahlung von Energiehilfen sei für die Krankenhäuser insgesamt sehr positiv und ein wichtiger Liquiditätsschub in der aktuell weiter wirtschaftlich sehr angespannten Lage.

Da sich bereits abzeichnet, dass die 4,5 Milliarden Euro, die ursprünglich zum Ausgleich von unmittelbaren Energiemehrkosten für Erdgas, Fernwärme und Strom vorgesehen waren nicht in voller Höhe benötigt werden, gleichzeitig aber eine weiterhin hohe Belastung der Krankenhäuser aufgrund von mittelbar durch den Anstieg der Energiepreise verursachten Kostensteigerungen besteht, erfolgt eine Neuaufteilung dieser Mittel. Mit der Gesetzesänderung wurde beschlossen, dass die übrigen Mittel, voraussichtlich in Höhe von 2,5 Milliarden Euro, in Form einer zweiten Pauschale zum Ausgleich von mittelbaren Energiemehrkosten an die Krankenhäuser ausgezahlt werden.

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) zahlt die Mittel für die neuen krankenhausindividuellen Ausgleichszahlungen jeweils anteilig am 29. September 2023, 30. November 2023 und am 31. Mai 2024 an die Länder aus. Wie bereits bei der Auszahlung der ersten Ausgleichsbeträge, wird Rheinland-Pfalz die Mittel jeweils umgehend und unbürokratisch an die Krankenhäuser weiterleiten.

Durch die Corona bedingten Ausgleichszahlungen und Versorgungsaufschläge, die der Bund nicht über den 18. April 2022, bzw. 30. Juni 2022 verlängert hatte, wurden insgesamt mehr als eine Milliarde Euro an die rheinland-pfälzischen Krankenhäuser weitergeleitet.
 

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