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Gesundheitsminister Clemens Hoch appelliert an Bund und Länder für Unterstützung der Widerspruchslösung: „Gesetzentwurf ist Hoffnung für tausende Menschen“

Der Bundesrat wird Ende der Woche einen Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung beraten.

„Wir stehen bei der Organspende in Deutschland vor einer historischen Entscheidung. Mit der Widerspruchlösung können wir die Zahl der Organspenden in Deutschland und damit auch in Rheinland-Pfalz erhöhen. Ich appelliere an die Kolleginnen und Kollegen in den Ländern und auch im Bund, sich für eine Reform des Transplantationsrechts auszusprechen. Dieser Gesetzentwurf ist Hoffnung für tausende Menschen im Land. Gemeinsam können wir die Weichen stellen, dass Menschenleben gerettet werden“, sagt Gesundheitsminister Clemens Hoch vor der Sitzung des Ländergremiums am kom-menden Freitag. Es sei selbstverständlich gewesen, dass Rheinland-Pfalz als Mitantragssteller den länderübergreifenden Gesetzesentwurf unterstützt habe.

Fast 8.400 Menschen stehen in Deutschland auf den Wartelisten für ein Spenderorgan. Im Vergleich dazu wurden im vergangenen Jahr in Deutschland nur 2.662 Organe gespendet. Bei einer Widerspruchslösung ist grundsätzlich jede Person Organspenderin beziehungsweise -spender, es sei denn, diese oder – nach ihrem Tod – Ersatzpersonen wie etwa die nächsten Angehörigen widersprechen ausdrücklich der Organentnahme.

Mit der Einführung einer Widerspruchslösung würden markante Verbesserungen der Organspendensituation erzielt: Organspende wäre dann der grundsätzliche Normalfall, nicht mehr der durch ausdrückliche Zustimmung herbeizuführende Sonderfall; da sich in Umfragen stabil mehr als 80 Prozent der Bevölkerung positiv zur Organspende äußern, entspräche diese Lösung auch der Lebenswirklichkeit. „Die Widerspruchslösung gewährleistet, dass den teilweise schwer kranken Menschen schneller geholfen wird, da sich die Wartezeit auf ein passendes Spenderorgan durch die Änderung des Trans-plantationsgesetzes verkürzt und mehr potenzielle Spenderinnen und Spender zur Verfügung stehen“, so Hoch.

Die vom Bundesrat beschlossenen Gesetzentwürfe werden zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese kann innerhalb von sechs Wochen – in besonderen Fällen inner-halb von drei oder neun Wochen – eine Stellungnahme dazu abgeben. Danach ist der Gesetzentwurf an den Bundestag weiterzuleiten. Ein erster Anlauf für eine Widerspruchsregelung war 2020 im Bundestag gescheitert.

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