„Für ein aktives Leben in den Ortsgemeinden sind Maßnahmen zur regelmäßigen Instandhaltung der Dorfstruktur unabdingbar. Insbesondere der Ortskern als sozialer Treffpunkt prägt die Gemeinschaft und stärkt den Zusammenhalt. Es freut mich daher, dass Kruft die Landeszuwendung nutzt, um den Ortskern nachhaltig und zukunftsorientiert weiterzuentwickeln und damit einhergehend auch die Lebensqualität aller Bürgerinnen und Bürger verbessert“, sagte Minister Clemens Hoch.
Ortsbürgermeister Walter Kill: "Die Nachricht über die bewilligte Förderung des Landes freut uns sehr und wir sind dankbar, dass Kruft diese Unterstützung zur weiteren Entwicklung und Stärkung der Ortsmitte erhält. Die bewilligte Förderung wird zweifellos einen bedeutenden Beitrag zur Weiterentwicklung unserer Gemeinde leisten. Wir erhalten hiermit die Möglichkeit, die Lebensqualität unserer Einwohner weiter nachhaltig zu verbessern."
Bei den Sanierungsmaßnahmen am Rathaus stehen Fassadenarbeiten und die Außentreppe im Fokus, aber auch die Erneuerung der Heizung und der Sanitäreinrichtungen an.
Das Städtebauförderprogramm "Lebendige Zentren - Aktive Stadt" richtet sich an Städte und Gemeinden, die Handlungsbedarf in der Innenstadt, in Stadtteilzentren oder im Ortskern haben. Städte und Gemeinden können einen Teil der Förderung an Private weiterreichen. Ziel des Programmes ist es, Innenstädte und Stadtteilzentren nachhaltig zu stärken und zu beleben. Zentrale Versorgungsbereiche der Kommunen, die beispielsweise von gewerblichen Leerständen betroffen sind, sollen auf diesem Weg stabilisiert und nachhaltig entwickelt werden. Das Programm ruft die Kommunen deshalb dazu auf, sich aktiv an der Gestaltung ihrer Stadt- und Ortskerne zu beteiligen und diese so auf lange Zeit zu lebens- und liebenswerten Orten zu machen. Mit dem Programm wollen Bund und Länder städtebauliche Gesamtmaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche als attraktive Standorte für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur unterstützen. Die Fördermittel sind deshalb bestimmt für Investitionen zur Profilierung und Standortaufwertung von Stadt- und Ortskernen, historischen Altstädten und Stadtteilzentren bzw. Zentren in Ortskernen.