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Vertragsverhandlungen mit den Islamverbänden in Rheinland-Pfalz erneut aufgenommen

Die Vertragsverhandlungen mit den vier islamischen Verbänden Islamische Religionsgemeinschaft DITIB Rheinland-Pfalz e. V., Schura Rheinland-Pfalz, Landesverband der Muslime e. V., Landesverband Islamischer Kulturzentren Rheinland-Pfalz e. V. (LVIKZ), Ahmadiyya Muslim Jamaat K. d. ö. R. und der Landesregierung wurden erneut aufgenommen. Nachdem der rheinland-pfälzische Ministerrat Ende April grünes Licht dafür gegeben hatte, trafen sich heute Vertreterinnen und Vertreter der Verhandlungsparteien im Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit (MWG).

„Diese Runde war geprägt von einer vertrauensvollen und konstruktiven Atmosphäre. Uns eint der Wille, die Teilhabe von Musliminnen und Muslimen im Land am gesellschaftlichen und kulturellen Leben zu stärken und unsere Zusammenarbeit auf einer guten vertraglichen Grundlage zu regeln“, sagten Wissenschaftsminister Clemens Hoch und Staatssekretär Dr. Denis Alt im Anschluss an das Treffen. Schwerpunkte der Verhandlungen, die durch einen Dialogprozess begleitet werden, sind die Themenbereiche „Feiertage“, „Bildung und Forschung in Schule und Hochschule“, „Seelsorge“ und „Begräbnisse“. Zudem wurden Verhandlungsgruppen gebildet und eine ressortübergreifende Steuerungsgruppe in der Federführung des MWG eingerichtet.

Die Strukturierung der Vertragsverhandlungen, die gemeinsamen Wertegrundlagen, aber auch das Ziel, noch in dieser Legislaturperiode zu einem Vertragsabschluss zu kommen, wurden in einer Rahmenvereinbarung während der Auftaktveranstaltung unterzeichnet. Weitere Begleitprozesse blieben notwendig, so Hoch und Alt: „Wir wollen auch weiterhin muslimisches Leben in Rheinland-Pfalz sichtbar machen. Dies geht nur auf einer gemeinsamen Wertegrundlage. Dazu gehören neben der Religionsfreiheit selbstverständlich die Prinzipien unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die Rechtsstaatlichkeit, die Meinungsfreiheit und das Bekenntnis zur Freiheit eines jeden Menschen.“ Für alle Religionsgemeinschaften gelte gleichermaßen: Den eigenen Glauben zu lehren und zu leben bedeute eben auch, anderen Glauben und verschiedene Meinungen zuzulassen und zu respektieren.

Aufgrund des Putschversuchs in der Türkei im Sommer 2016 waren die begonnenen Gespräche einvernehmlich ausgesetzt und die eingeholten Gutachten aus dem Jahre 2014 zu den islamischen Verbänden um Zusatzgutachten ergänzt worden, um die hinreichende Unabhängigkeit von Einflüssen Dritter auf die Landesverbände zu untersuchen. Die Gutachter Professor Dr. Christoph Bochinger und Professor Dr. Stefan Muckel bestätigten das Ergebnis der Erstgutachten, dass es sich bei allen vier Verbänden grundsätzlich um Religionsgemeinschaften handelt. Sie empfahlen der Landesregierung zudem, ein Format einzurichten, das die Grundlagen für eine mögliche vertragliche Zusammenarbeit vereinbart und als langfristiges Ziel am Abschluss eines Vertrages mit den vier islamischen Verbänden festhält. Nur so ist es der Landesregierung rechtlich möglich, auf der Basis von gemeinsamen Vereinbarungen Veränderungsprozesse zu initiieren, ohne das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften zu verletzen. Ein Vertrag soll bis 2025, also noch in der laufenden Legislaturperiode, abgeschlossen werden.

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