Mit den im Zuge des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes vom 20. Dezember 2022 geänderten Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) wird eine Förderung der geburtshilflichen Versorgung an Klinikstandorten möglich, die von der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde festgelegt werden. Rheinland-Pfalz hat sich im Jahr 2022 in den Bund-Länder-Beratungen zur gesetzlichen Ausgestaltung der Förderung dafür eingesetzt, dass nicht nur einzelne Geburtshilfen gefördert werden, sondern in Abweichung von den Vorschlägen der Regierungskommission eine Förderung in der Breite möglich ist, um den besonderen Herausforderungen der geburtshilflichen Versorgung in einem Flächenland Rechnung zu tragen. Das Gesundheitsministerium hat im Jahr 2023 eine detaillierte Bewertungsmatrix, die auf die Gegebenheiten in Rheinland-Pfalz abgestimmt ist, entwickelt. Diese wurde damals mit Expertinnen und Experten am „Runden Tisch Flächendeckende Geburtshilfe“ sowie mit den Teilnehmenden im Krankenhausplanungsausschuss erörtert. Da sich die Gestaltung der Berechnung der standortindividuellen Förderbeträge im letzten Jahr als gut durchdacht und fair erwies, wurden die Förderbeträge in diesem Jahr mit den neu abgefragten Kennzahlen der Geburtskliniken analog berechnet.
„Acht der 29 Geburtskliniken sind in spezieller Weise berücksichtigt worden, da bei ihrem Wegfall mehr als 950 Frauen im Alter von 15 bis 49 Jahren einen längeren Anfahrtsweg als 40 Minuten hätten und somit die flächendeckende Versorgung gefährdet wäre“, betont Hoch. Dies gelte für das Marienhausklinikum Eifel Bitburg, das Klinikum Idar-Oberstein, den Standort St. Elisabeth Mayen des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein, das Städtische Krankenhaus Pirmasens, die Hunsrück Klinik Kreuznacher Diakonie Simmern, das Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen Trier und den Standort St. Elisabeth Krankenhaus des Verbundkrankenhauses Bernkastel/Wittlich. Diesen Kliniken wurden jeweils 110.000 Euro aus der Gesamtsumme zugeordnet. Das sind nochmal 10% mehr als im vergangenen Jahr. Eine weitere Geburtsklinik, die unter dieses Kriterium fällt, ist das DRK Krankenhaus Altenkirchen-Hachenburg. Da dieses zum 29. Februar die geburtshilfliche Abteilung geschlossen hat, werden bei der Berechnung der standortindividuellen Förderung nur zwei Monate berücksichtigt, somit erhält die Klinik in dieser Kategorie auch nur 18.333,33 Euro. Die restlichen rund 5 Millionen Euro wurden auf alle 29 – also auch auf die vorgenannten acht – Geburtskliniken aufgeteilt.
Auf Wunsch der Geburtskliniken und der Krankenhausgesellschaft in Rheinland-Pfalz (KGRP) wurden nun vor der gesetzlich vorgegebenen Frist die standortindividuellen Förderbeträge berechnet, sodass die zusätzliche Finanzierung für die Krankenhäuser mit Geburtshilfe im weiteren gemeinsam abgestimmten Verfahren mit der KGRP schnell fließen kann.
Die Einzelsummen an die jeweiligen Standorte entnehmen Sie bitte der beigefügten Tabelle.