Der Bundesrat hatte im Juli einen entsprechenden Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Hamburg und Thüringen zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung beraten. Minister Hoch hatte diesen länderübergreifenden Gesetzesentwurf von Beginn an unterstützt.
Fast 8.400 Menschen stehen in Deutschland auf den Wartelisten für ein Spenderorgan. Im Vergleich dazu wurden im vergangenen Jahr in Deutschland nur 2.662 Organe gespendet. Bei einer Widerspruchslösung ist grundsätzlich jede Person Organspenderin beziehungsweise -spender, es sei denn, diese oder – nach ihrem Tod – Ersatzpersonen wie etwa die nächsten Angehörigen widersprechen ausdrücklich der Organentnahme.
Mit der Einführung einer Widerspruchslösung würden markante Verbesserungen der Organspendensituation erzielt: Organspende wäre dann der grundsätzliche Normalfall, nicht mehr der durch ausdrückliche Zustimmung herbeizuführende Sonderfall; da sich in Umfragen stabil mehr als 80 Prozent der Bevölkerung positiv zur Organspende äußern, entspräche diese Lösung auch der Lebenswirklichkeit. „Die Widerspruchslösung gewährleistet, dass den teilweise schwer kranken Menschen schneller geholfen wird, da sich die Wartezeit auf ein passendes Spenderorgan durch die Änderung des Transplantationsgesetzes verkürzt und mehr potenzielle Spenderinnen und Spender zur Verfügung stehen“, so Hoch.
Ein erster Anlauf für eine Widerspruchsregelung war 2020 im Bundestag gescheitert.