| Organspende

Gesundheitsminister Clemens Hoch: „Widerspruchslösung bei der Organspende zum Greifen nah“

Der Ältestenrat des Deutschen Bundestages hat kurzfristig entschieden, dass die 1. Lesung zur Änderung des Transplantationsgesetzes („Widerspruchsregelung bei der Organspende“) heute auf die Tagesordnung des Deutschen Bundestages genommen wird. „Die Widerspruchslösung bei der Organspende ist zum Greifen nah. Wir könnten heute eine lang erwartete, historische Entscheidung erleben, die vielen Menschen Hoffnung gibt und Leben schenkt. Mit dieser Widerspruchlösung können wir die Zahl der Organspenden im ganzen Land erhöhen. Ich appelliere erneut an die Kolleginnen und Kollegen im Bund, nach dem starken Signal des Bundesrates im Sommer 2024 nun auch den Weg für eine Reform des Transplantationsrechts freizumachen“, sagt Gesundheitsminister Clemens Hoch vor der Debatte heute Abend im Reichstag in Berlin.

Der Bundesrat hatte im Juli einen entsprechenden Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Hamburg und Thüringen zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung beraten. Minister Hoch hatte diesen länderübergreifenden Gesetzesentwurf von Beginn an unterstützt. 

Fast 8.400 Menschen stehen in Deutschland auf den Wartelisten für ein Spenderorgan. Im Vergleich dazu wurden im vergangenen Jahr in Deutschland nur 2.662 Organe gespendet. Bei einer Widerspruchslösung ist grundsätzlich jede Person Organspenderin beziehungsweise -spender, es sei denn, diese oder – nach ihrem Tod – Ersatzpersonen wie etwa die nächsten Angehörigen widersprechen ausdrücklich der Organentnahme.

Mit der Einführung einer Widerspruchslösung würden markante Verbesserungen der Organspendensituation erzielt: Organspende wäre dann der grundsätzliche Normalfall, nicht mehr der durch ausdrückliche Zustimmung herbeizuführende Sonderfall; da sich in Umfragen stabil mehr als 80 Prozent der Bevölkerung positiv zur Organspende äußern, entspräche diese Lösung auch der Lebenswirklichkeit. „Die Widerspruchslösung gewährleistet, dass den teilweise schwer kranken Menschen schneller geholfen wird, da sich die Wartezeit auf ein passendes Spenderorgan durch die Änderung des Transplantationsgesetzes verkürzt und mehr potenzielle Spenderinnen und Spender zur Verfügung stehen“, so Hoch.

Ein erster Anlauf für eine Widerspruchsregelung war 2020 im Bundestag gescheitert.

#Themen

Gesundheit

Teilen

Zurück