„Mit den neuen Vorschriften machen wir die Hochschullandschaft noch sozialer, offener, digitaler, internationaler und transparenter. Rheinland-Pfalz bleibt ein attraktiver Studienstandort, in dem es sich gut studieren lässt. Das verschafft uns einen Vorsprung im Wettlauf um die klügsten Köpfe“, sagt Wissenschaftsminister Clemens Hoch. Der Gesetzentwurf treffe auf breite Zustimmung in der Hochschullandschaft. Das liege auch an der engen Einbindung der Hochschulen selbst sowie der Hochschulpräsidentenkonferenz. Darüber hinaus seien unterschiedliche Änderungswünsche aus dem Anhörungsverfahren berücksichtigt worden, so der Minister.
Weitere zentrale Regelungskomplexe sind die Umsetzung des Musterparagraphen der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) zur staatlichen Anerkennung nicht staatlicher Hochschulen, die Überarbeitung und Neuverortung der Bestimmungen zu den Niederlassungen auswärtiger Hochschulen sowie die Schaffung neuer Tatbestände für das sogenannte Franchising. Dabei wird eine Kooperation zur Durchführung von Studiengängen einer gradverleihenden auswärtigen Hochschule mit einer nicht hochschulischen Bildungseinrichtung in Rheinland-Pfalz verstanden, bei der der wissenschaftliche Grad von der auswärtigen Hochschule verliehen wird, die auch die akademische Letztverantwortung trägt. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf insbesondere das Bekenntnis der Hochschulen zur Gewaltfreiheit, die verstärkte gesetzliche Sichtbarmachung der Aufgaben der Nachhaltigkeit und des Wissens- und Technologietransfers, einschließlich Gründungen vor. Beim Gender Mainstreaming sollen künftig alle Geschlechter Berücksichtigung finden. Außerdem wird die Möglichkeit eines integrierten Bachelorgrades im Fach Rechtswissenschaft geschaffen. Die Möglichkeit zur Führung der Bezeichnung „Professorin“ oder „Professor“ wird auch auf Junior-, Tandem-, Honorar- und außerplanmäßige Professorinnen und Professoren während der Dauer ihres Dienstverhältnisses, ihrer Bestellung bzw. Lehrbefugnis erweitert.
Der Gesetzentwurf soll im April-Plenum in den Landtag eingebracht und noch vor der Sommerpause vom Landtag beschlossen werden. Das Hochschulgesetz wurde im September 2020 novelliert.