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Wichtiger Beitrag zum Opferschutz – Vertrauliche Spurensicherung nach Gewaltverbrechen jetzt auch in Rheinland-Pfalz

Als achtes Bundesland können nun auch in Rheinland-Pfalz Frauen und Männer, die von sexualisierter und häuslicher Gewalt betroffen sind eine vertrauliche Spurensicherung in Anspruch nehmen, auch wenn sie noch keine Strafanzeige erstattet haben. Die Möglichkeit der verfahrensunabhängigen Beweissicherung, die rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 gilt, stellt einen aktiven und wichtigen Beitrag zum Opferschutz in Rheinland-Pfalz dar. Betroffene von Gewalt erhalten damit die Möglichkeit, in Ruhe und mit Abstand zur Tat zu entscheiden, ob sie eine Anzeige erstatten möchten, ohne dass die Beweise für die Tat verloren gehen. Dafür hat das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit zusammen mit dem Ministerium für Familie, Frauen, Integration und Kultur, den Gesetzlichen Krankenkassen und dem Institut für Rechtsmedizin an der Universitätsmedizin Mainz einen Vertrag zur Kostenübernahme der vertraulichen Spurensicherung nach Gewaltverbrechen gemäß § 132k SGB V abgeschlossen.

Es ist bekannt, dass fast jede siebte der in Deutschland lebenden Frauen bereits strafrechtlich relevante Formen von sexueller Nötigung und Gewalt erlebt hat. Doch die meisten dieser Vergewaltigungen werden nicht angezeigt. Die Studien gehen bundesweit von einer sehr hohen Dunkelziffer aus. Andere Studien zeigen, dass die größte Gruppe der Betroffenen direkt nach der Tat nicht in der Lage sei, eine Entscheidung für oder gegen eine Anzeige zu treffen.

Gesundheitsminister Clemens Hoch und Frauenministerin Katharina Binz sind sich einig: „Frauen, die akut Opfer einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung geworden sind, brauchen zuerst eine umfassende medizinische Versorgung. Darüber hinaus, in einem weiteren Schritt, sollte aber die Möglichkeit einer vertraulichen Spurensicherung, die später gerichtsverwertbar ist, unbedingt angeboten werden. Daher ermöglichen wir in Rheinland-Pfalz zusammen mit den Gesetzlichen Krankenkassen eine vertrauliche Spurensicherung, zum Beispiel nach Vergewaltigung oder häuslicher Gewalt in den Fällen, in denen Betroffene zunächst keine Anzeige erstatten wollen. Wir freuen uns sehr, dass wir eine Vereinbarung mit dem Rechtsmedizinischen Institut der Universitätsmedizin Mainz abschließen konnten, denn es ist sehr wichtig, dass die Dokumentation von Verletzungen gerichtsfest ist und die Spurensicherung sachgerecht durchgeführt wird. Darauf müssen sich die Betroffenen unbedingt verlassen können.“

Die Gesetzlichen Krankenkassen und ihre Landesverbände unterstützen das Vorhaben: „Es ist wichtig, dass Betroffene zunächst schnell und einfach medizinische Hilfe erhalten. Im zweiten Schritt können darüber hinaus mit der vertraulichen Spurensicherung wichtige Beweise rechtssicher erhoben und damit die späteren Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft unterstützt werden. So können die betroffenen Menschen auch noch zeitversetzt aktiv werden“. sagt Dr. Martina Niemeyer, Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse, im Namen der gesetzlichen Krankenkassen in Rheinland-Pfalz.

Ziel der Landesregierung ist eine Kooperation mit zunächst 12 Kliniken in ganz Rheinland-Pfalz, um die vertrauliche Spurensicherung möglichst flächendeckend und damit wohnortnah anbieten zu können. Für die gerichtsverwertbare Dokumentation werden die Betroffenen körperlich untersucht, fallabhängig können auch Spuren am Körper gesichert werden. Verletzungen werden fotografiert. Alle Befunde werden manipulations- und zugriffssicher aufbewahrt und können im Fall einer Anzeige und Schweigepflichtentbindung abgefordert und in ein Strafverfahren eingebracht werden.

 

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