„Kinder- und Jugendärztinnen sowie Kinder- und Jugendärzte übernehmen die Rolle der Hausärzte für junge Menschen. Eine wohnortnahe Betreuung hat dabei höchste Priorität. In Rheinland-Pfalz ist die ambulante kinder- und jugendärztliche Versorgung aktuell flächendeckend gesichert, auch wenn es regionale Unterschiede gibt. Trotz bereits ergriffener Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene lassen sich Versorgungslücken in ländlichen Regionen nicht immer ausschließen“, erklärt Clemens Hoch, Minister für Wissenschaft und Gesundheit. Mit der Einführung der Landkinderarzt-Quote setze das Land – wie mit der bestehenden „Landarztquote“ auch – auf Maßnahmen, die langfristige Anreize schaffen sollen, um die Tätigkeit von Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzten insbesondere in ländlichen Gebieten attraktiver zu machen, so Hoch.
Ab jetzt sind drei Prozent der zu vergebenden Medizinstudienplätze in Rheinland-Pfalz nach dem Vorbild der bestehenden Landarztquote für diejenigen reserviert, die sich auf eine spätere fachärztliche Weiterbildung im Bereich Kinder- und Jugendmedizin sowie auf eine ambulante ärztliche Tätigkeit als Kinder- und Jugendärztin oder -arzt in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf festlegen. Für die Einräumung eines Studienplatzes gehen die Bewerberinnen und Bewerber die Verpflichtung ein, sich nach Abschluss ihres Medizinstudiums in der Fachrichtung Kinder- und Jugendmedizin weiterzubilden und nach Erlangen ihres Facharzttitels eine kinder- und jugendärztliche Tätigkeit in einem Gebiet mit besonderem öffentlichen Bedarf für einen Zeitraum von zehn Jahren aufzunehmen. Damit trägt die Landkinderarzt-Quote zur Bekämpfung des befürchteten Kinder- und Jugendärztemangels bei. Bewerben können sich Interessentinnen und Interessenten mit Hochschulzugangsberechtigung für den Studiengang Medizin. Zusätzlich wird bei der Auswahl ein größerer Wert auf die persönliche Eignung gelegt. Dadurch bekommen auch junge Menschen ohne „Einser-Abitur“ eine gute Chance auf einen Medizinstudienplatz.
Zuständige Stelle ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung. Nähere Informationen zu den drei Quoten und den Zugang zum Online-Bewerbungsverfahren finden sich unter www.landschafftarzt.rlp.de.