| Ärztliche Versorgung

Minister Clemens Hoch: Jetzt auf Medizinstudienplätze mit Landarzt- und Landkinderarzt-Quote bewerben

Mit dem Gesetz zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf wurde die bisherige Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Regionen im Land erweitert: Neben der „Landarztquote“ gibt es nun auch eine „Landkinderarzt-Quote“. Vom 1. bis 30. September 2025 können sich Interessierte nun für die drei Vorabquoten Landkinderarzt, Landarzt und Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD) bewerben. Damit stehen jedes Semester insgesamt 25 Medizinstudienplätze an der Johannes Gutenberg-Universität für Menschen zur Verfügung, die sich auf diesem Weg den Traum vom Medizinstudium erfüllen wollen. Das Verfahren sieht vor, dass interessierte Bewerberinnen und Bewerber über das Bewerbungsportal Angaben zu den einschlägigen Auswahlkriterien machen und ihre entsprechenden Bewerbungsunterlagen hochladen.

„Kinder- und Jugendärztinnen sowie Kinder- und Jugendärzte übernehmen die Rolle der Hausärzte für junge Menschen. Eine wohnortnahe Betreuung hat dabei höchste Priorität. In Rheinland-Pfalz ist die ambulante kinder- und jugendärztliche Versorgung aktuell flächendeckend gesichert, auch wenn es regionale Unterschiede gibt. Trotz bereits ergriffener Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene lassen sich Versorgungslücken in ländlichen Regionen nicht immer ausschließen“, erklärt Clemens Hoch, Minister für Wissenschaft und Gesundheit. Mit der Einführung der Landkinderarzt-Quote setze das Land – wie mit der bestehenden „Landarztquote“ auch – auf Maßnahmen, die langfristige Anreize schaffen sollen, um die Tätigkeit von Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzten insbesondere in ländlichen Gebieten attraktiver zu machen, so Hoch.

Ab jetzt sind drei Prozent der zu vergebenden Medizinstudienplätze in Rheinland-Pfalz nach dem Vorbild der bestehenden Landarztquote für diejenigen reserviert, die sich auf eine spätere fachärztliche Weiterbildung im Bereich Kinder- und Jugendmedizin sowie auf eine ambulante ärztliche Tätigkeit als Kinder- und Jugendärztin oder -arzt in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf festlegen. Für die Einräumung eines Studienplatzes gehen die Bewerberinnen und Bewerber die Verpflichtung ein, sich nach Abschluss ihres Medizinstudiums in der Fachrichtung Kinder- und Jugendmedizin weiterzubilden und nach Erlangen ihres Facharzttitels eine kinder- und jugendärztliche Tätigkeit in einem Gebiet mit besonderem öffentlichen Bedarf für einen Zeitraum von zehn Jahren aufzunehmen. Damit trägt die Landkinderarzt-Quote zur Bekämpfung des befürchteten Kinder- und Jugendärztemangels bei. Bewerben können sich Interessentinnen und Interessenten mit Hochschulzugangsberechtigung für den Studiengang Medizin. Zusätzlich wird bei der Auswahl ein größerer Wert auf die persönliche Eignung gelegt. Dadurch bekommen auch junge Menschen ohne „Einser-Abitur“ eine gute Chance auf einen Medizinstudienplatz.

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